Ehemalige Corona-Informationen, seit 2.4.2022 nicht mehr gültig!

1. ANLAGENSPERRUNG
Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Corona-Virus-Gefährdung und den Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung ist unsere Reitanlage derzeit für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt
Weder Gäste noch Passanten dürfen die Anlage betreten.  Das Betreten ist lediglich in den unter 2. genannten Ausnahmefällen zulässig, wobei die 3G-Regel (geimpft, genesen oder aktuell getestet) zu beachten ist.  Entsprechende Nachweise sind bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
 
2. AUSNAHMEN für den ANLAGENZUGANG
Folgenden Personenkreisen ist das Betreten unserer Reitanlage unter Beachtung der 3G-Regel und der Hygienevorschriften gestattet, wobei die Aufenthaltsdauer auf ein Minimum zu begrenzen und ein Mindestabstand von 1,5 m stets einzuhalten ist, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren:
  • Personen, die bei uns eingestellte Pferde reiten oder versorgen
  • Personen, die zum Reitunterricht kommen (mit jeweils max. einer Begleitperson)
  • Angestellte des Vereins
  • Tierärzte und Schmiede
  • Bewohner der Wohneinheiten
  • Personen, die mit notwendigen organisatorischen Aufgaben vom Vorstand betraut sind
Gleich nach Betreten der Reitanlage sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren, bevor Reitutensilien angefasst werden.
Waschbecken mit Seifenspender finden sich im Vorraum vor der Futterkammer und in den WC-Räumen, ein Desinfektionsspender ist im Flur vor dem Eingang zur Schulpferdesattelkammer installiert. 
 

Wichtig: Die Reitanlage darf beim Auftreten von Krankheitssymptomen und nach der Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet keinesfalls betreten werden.  Der Zutritt ist dann nur bei Vorliegen eines aktuellen negativen Coronatests oder einer 14-tägigen Quarantäne gestattet!

Zur Erhaltung der Gesundheit von allen bitten wir, hier sehr verantwortlich zu handeln!

 
3. MASKENPFLICHT
In allen Gebäuden besteht Maskenpflicht (medizin. Maske).  Das gilt auch für Toiletten, Umkleideräume, Sattelkammern!

4. REGELUNGEN ZUM REITEN
Das Reiten in den Reithallen ist nur Personen gestattet, die die 2G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllen. Reitunterricht findet in regulärer Form statt, allerdings nur für 2G! 
Für Personen, die nicht geimpft sind, ist die Teilnahme am Reitunterricht derzeit nicht möglich.
Für Kinder und Jugendliche besteht eine Sonderregelung, wenn diese regelmäßig in der Schule getestet werden.

Wichtig:
Die vorgenannten Hyienemaßnahme (Maskenpflicht in Gebäuden, Waschen/Desinfizieren der Hände gleich nach Betreten der Reitanlage, Mindesabstand von 1,5 m zu anderen Personen, ...) sind weiterhin und von allen Personen (auch von 2G!) strikt einzuhalten!